WEG – Verwaltung
Unser Schwerpunkt liegt auf der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Hierunter fallen alle gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf eine wertschätzende und verständliche Kommunikation mit den Eigentümern, Transparenz in Bezug auf unsere Tätigkeiten, eine zügige Bearbeitung der anfallenden Aufgaben und eine kompetente Beratung unserer Mandanten.